Rechtstracker.at

Art. 5 § 14

Fassungen
28.01.1983 bis 27.01.1988 — BGBl. Nr. 113/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 § 1428.01.198327.01.1988 BGBl. Nr. 113/1983 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1983,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5, Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

28.01.1983BGBl. Nr. 113/1983

Außerkrafttretensdatum

27.01.1988

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Paragraph 14, Schnellbahnmäßiger Ausbau der Südbahn bis Wiener Neustadt

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien streben den Ausbau der Südbahn im Abschnitt Wien-Liesing-Wiener Neustadt zur Einrichtung eines attraktiven Schnellbahnverkehrs nach den für Nahverkehrsvorhaben geltenden Grundsätzen – insbesondere einer vereinbarten Investitionsbeteiligung des Landes Niederösterreich – an. Dabei wird einerseits auf eine angemessene schnellzugmäßige Bedienung der Stadt Baden, andererseits auf die Verlagerung des Schnellzug- und Güterverkehrs auf geeignete Umfahrungsstrecken Bedacht zu nehmen sein.
  2. Absatz 2,Die Erfordernisse und Bedingungen für die Ausgestaltung dieses Nahverkehrs werden in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt.

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

10000750

Dokumentnummer

NOR12010495

Alte Dokumentnummer

N11983100523